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Förderrichtlinien von mobilen Luftreinigern für Schulen und Kindergärten in Sachsen

Am 19.10. wurden vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus neue Förderrichtlinien für mobile Luftreiniger veröffentlicht. Diese Richtlinien besagen, dass Schulträger und Träger von Kindertageseinrichtungen Fördermittel beantragen können. Bei einem Kauf von mobilen Luftreinigern können Schulen und Kindergärten bis zu 75% fördern lassen, wobei der maximale Zuschuss für ein Gerät bei 3000€ liegt. 

Förderfähg sind Luftreiniger dann, wenn Sie in Räumen gebraucht werden, die nicht ausreichend gelüftet werden können . Informieren Sie sich hierzu beim Umweltbundesamt über die Kategorien der Räume und überprüfen Sie ob Ihre Räumlichkeiten förderfähig sind. NAchstehend finden Sie den Auszug vom Umweltbundesamt zu der Kategorisierung der Räume: 

Kategorie 1: Räume mit guter Lüftungsmöglichkeit (raumlufttechnische Anlage und/oder Fenster weit zu öffnen).

Kategorie 2: Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit (keine raumlufttechnische Anlage, Fenster nur kippbar bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt).

Kategorie 3: Nicht zu belüftende Räume.

Hier gilt nun besonder zu beachten, in welche Kategorie Ihre Räume fallen. Es werden ausschließlich die Räume der Kategorie 2 gefördert. Der Antrag für die Fördermittel für mobile Luftreiniger in Schulen und Kindergärten muss bis spätestens 25.11.2021 gestellt werden.

Wenn Sie nun über Räume der Kategorie 2 verfügen, können Sie sich gerne auf unserer Website unter TPA Luftreiniger zu unseren mobilen Luftreinigern informieren. 

Wenn Sie Fragen haben zu den Förderrichtlinien oder zu unseren mobilen Luftreinigern, dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!

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